Geschrieben von Jennifer Bullert
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Das Göttinger Verwaltungsgericht hat einen Antrag zur Duldung von mehreren Spielhallen in einem Göttinger Gebäudekomplex abgelehnt. Das bundesweit tätige Unternehmen hatte sich auf eine unbillige Härte berufen. So betreibe die Antragsstellerin in einem Gebäudekomplex fünf Kasinos, darf aber seit dem 1. Juli 2017 nur noch eins leiten und stehe so vor der Insolvenz. Der Argumentation stimmte das Gericht nicht zu. Die Existenzgefährdung von einzelnen Spielhallen sei vom Gesetzgeber gewollt. Zudem habe die Antragsstellerin unter anderem nicht überzeugend deutlich gemacht, dass sie bundesweit von der Insolvenz betroffen sei. Spielhallen müssen aufgrund einer 2011 beschlossenen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags einen Mindestabstand von 100 Metern vorweisen und in einem Gebäude bzw. Gebäudekomplex darf maximal eine Spielhalle betrieben werden. Mit der Maßnahme soll die Spielsucht bekämpft werden.