Geschrieben von Julia Kleine
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Die Göttinger Polizei will Verkehrsteilnehmer verstärkt für die Bildung von Rettungsgassen sensibilisieren. Nach einer Verschärfung der Straßenverkehrsvorschriften und Bußgelderhöhungen haben die Beamten seit Oktober 2017 bessere Möglichkeiten, härter gegen die Verkehrssünder vorzugehen. Zuvor sei das Bußgeld für falsche oder nicht gebildete Rettungsgassen mit 20 Euro deutlich zu niedrig gewesen, erklärte Matthias Rink von der Göttinger Autobahnpolizei. „Von daher hatten wir in der Vergangenheit also nur ein stumpfes Schwert. Jetzt ist es so, durch die Gesetzesänderung, durch die Verschärfung, die wir seit Oktober 2017 haben, haben wir also ein sehr hohes Bußgeld und wir haben die Androhung, wenn es zu Behinderung kommt, dass die verantwortlichen Fahrzeugführer sogar mit einen Fahrverbot rechnen müssen. Und das ist natürlich also für uns jetzt also auch die Möglichkeit, dass wir im Vorbeifahren Fahrzeuge registrieren, meinetwegen also auch fotografieren oder mit der Kamera aufnehmen und dann entsprechend also sanktionieren.“ Rettungsgassen müssen bereits bei Schrittgeschwindigkeit gebildet werden. Der neue Strafkatalog sieht vor, dass Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen müssen, wenn sie keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bilden. Bei Behinderung von Polizei und Hilfskräften müssen Autofahrer sogar mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.