Geschrieben von Jeanine Rudat
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Die Jägerschaft Duderstadt macht auf den Leinenzwang für Hunde aufmerksam. Wie in jedem Jahr müssen vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde wieder an der Leine geführt werden. Der Grund dafür ist die beginnende Setz- und Brutzeit der heimischen Tiere. Es soll verhindert werden, dass spielende Hunde unbeabsichtigt Wildtiere oder Bodenbrüter stören. Janine Ley, Beauftragte der Jugendumweltbildung der Jägerschaft, dazu wörtlich: „Werden Bodenbrüter durch Hunde aufgescheucht kann es dazu kommen, dass die Gelege auskühlen und dadurch der heranwachsende Nachwuchs stirbt. Genauso kann bei jungen Hasen oder Rehkitzen durch einen spielenden Hund der Kontakt zu den Elterntieren abreißen.“ Der Schutz gilt in Waldgebieten und in der übrigen freien Landschaft. Wird das Gebot des Leinenzwangs nicht beachtet, wird eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro fällig.

Leinenzwang für Hunde gilt seit dem 1. April (Bild: Jägerschaft Duderstadt)