Geschrieben von Julia Kleine
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Syrische Flüchtlinge haben vor dem Göttinger Verwaltungsgericht den Flüchtlingsstatus erstritten. Die Kläger, eine Familie mit drei minderjährigen Kindern, waren 2015 vor dem Bürgerkrieg in Syrien über die Balkanroute nach Deutschland geflüchtet. Bei ihrer Ankunft haben sie Asylanträge gestellt. Die Kläger erhielten zunächst nur subsidiären Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Den Status als Flüchtlinge versagte das Bundesamt mit der Begründung, der Familie drohe keine Verfolgung durch den syrischen Staat, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehre. Dieser Einschätzung widersprach das Verwaltungsgericht nun in ihrer Grundsatzentscheidung und erkannte sämtlichen Klägern den Flüchtlingsstatus zu. Das Bundesamt für Migration kann gegen diese Entscheidung Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.