Steinwurf-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstraße, Verteidigung Freispruch
Im Steinwurfprozess hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und 2.000 Euro Geldstrafe für den 29-jährigen Angeklagten gefordert. Während der Hauptvorwurf des versuchten Mordes bereits im Laufe des Verfahrens fallen gelassen wurde, sah die Staatsanwaltschaft den Angeklagten in allen übrigen Punkten als schuldig an. Dazu zählen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Urkundenfälschung. Die Verteidigung des 29-Jährigen stellte hauptsächlich die ehemalige Lebenspartnerin des Angeklagten als unglaubwürdig dar und plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird morgen ab 11 Uhr verlesen.