Göttinger Kreisverwaltung: Kein Baden im Rosdorfer Baggersee möglich
Die Göttinger Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Baden im Rosdorfer Baggersee gefährlich und verboten ist. Es handele sich um ein Betriebsgelände mit laufendem Kiesabbau. Aus Gründen der Sicherheit und des Naturschutzes, das Gelände liegt im Wasser- und Landschaftsschutzgebiet, ist das Baden dort nicht erlaubt. Die Klosterkammer als Eigentümerin des Geländes und die Firma Oppermann als Pächterin hätten wiederholt deutlich gemacht, dass ein Baden im Kiesteich Reinshof, wie er amtlich heißt, nicht geduldet wird, so ein Landkreissprecher. Deshalb sei jeder Versuch, das Baden zukünftig zu gestatten, zum Scheitern verurteilt. Das Thema sei wiederholt in politischen Gremien diskutiert worden. Zuletzt hatte der Kreistag im April 2015 einen Antrag zur Regelung eines Badebetriebs am Kiesteich mit breiter Mehrheit abgelehnt. Die Göttinger Piratenpartei und der CDU-Landratskandidat Ludwig Theuvsen hatten vor ein paar Tagen einen gemeinsamen Zukunftsplan für den Rosdorfer Baggersee entwickelt. Sie wünschen sich einen kostenlos zugänglichen Naturbadesee, der in erster Linie mit dem Fahrrad erreichbar ist und von dem ein unter Naturschutz zu stellender Teil mit Schwimmbojen abgegrenzt wird.