Geschrieben von Jonathan Müller
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Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz LAVES, prüft 22 Fälle von nicht genehmigten Tierversuchen am Max-Planck-Institut in Göttingen. Eine Wissenschaftlerin steht im Verdacht bei diesen Anträgen nicht getreu den Vorgaben gehandelt zu haben. Allerdings prüft das LAVES nun nur zwei von diesen 22 Fällen, da die anderen bereits verjährt sind. Bei vier Verstößen hatte das LAVES bei der Staatsanwaltschaft Göttingen Anzeige erstattet. Das daraufhin stattfindende Ermittlungsverfahren wurde gegen eine Zahlung von 15.000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Das Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften verurteilte diese Verstöße der Wissenschaftlerin, in einer Pressemitteilung, scharf. So würden die Verstöße im Widerspruch zu den internen Regeln des Instituts stehen. Außerdem würden die nicht genehmigten Versuche gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, den Code of Conduct sowie die Grundsatzerklärung der Max-Planck-Gesellschaft zu Tierversuchen stehen.