Geschrieben von Nikita Makarov
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim aus dem Jahr 2021 für ungültig erklärt. Das gab das Verwaltungsgericht Göttingen in einer Mitteilung bekannt. Damit ist die Wiederwahl von Franziska Schwarz als Bürgermeisterin von Bad Gandersheim als nichtig erklärt worden. Das Gericht hatte der Klage eines ehemaligen Stadtratsmitglieds Bad Gandersheims aus der CDU-Fraktion stattgegeben. Dieser hatte geklagt, da er die Neutralitätspflicht der Amtsinhaberin Franziska Schwarz von der SPD verletzt gesehen hatte. Schwarz soll im Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl alle 15 Ortschaften der Stadt besucht haben, ohne dabei als Privatperson und Wahlkämpferin aufgetreten zu sein. Dabei nutze sie Befugnisse, die ihr nur zur Verfügung standen, da sie das Amt der Bürgermeisterin inne hatte, wie z.B. die Einbindung von Ortsvorstehern. Der Rat der Stadt hatte die Termine von Schwarz als zulässige amtliche Repräsentationsaufgaben angesehen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.