Geschrieben von Julia Kleine
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Die Niedersächsische Landesregierung hält ein Festhalten an den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten. Sie verlängert daher die Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 31. August 2022. Begründet wird dieser Schritt mit der gerade beginnenden Sommerwelle und des weiterhin hohen Infektionsdrucks durch COVID-19. Eine entsprechende Änderungsverordnung tritt heute in Kraft. Im Wesentlichen bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen erhalten. Zu den wenigen kleinen Änderungen gehört eine leichte Veränderung der Maskenpflicht in Heimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Eine weitere Änderung bewirkt, dass zukünftig für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie zu Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch der Nachweis eines unter Aufsicht durchgeführten negativen Selbsttests anerkannt wird.