Geschrieben von Roman Kupisch
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Das niedersächsische Regionalministerium erweitert sein Programm Zukunftsräume. Künftig können über das Programm auch Förderungen für Personalausgaben bezogen werden. Das gab das Ministerium bekannt. Der diesjährige Antragsstichtag ist der 13. Mai. Ab dann können Städte und Gemeinden Anträge stellen auf die befristete Förderung von Personal, das in der Innenstadt- und Gemeindezentrum-Arbeit eingesetzt werden soll. Die Befristung der Förderung beträgt zwei Jahre. Um neue Herausforderungen, etwa durch die Corona-Pandemie, zu bewältigen, seien umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt worden. Allein über das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ stünden 120 Millionen Euro an EU-Geldern bereit.