Landkreis Göttingen konkretisiert Regeln für Maskenpflicht
Anlässlich der neuen Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Landkreis Göttingen konkrete Bereiche benannt, in denen ab heute eine erweiterte Maskenpflicht gilt. Anders als bisher ist die Alltagsmaskenpflicht nicht mehr an das Überschreiten bestimmter Marken des Inzidenzwertes gekoppelt, sondern gilt überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum aufhalten. In der Göttinger Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes gilt die Maskenpflicht jeweils montags bis samstags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr, ebenso in der Innenstadt in Bad Lauterberg auf dem sogenannten Boulevard und auf dem „Traumspielplatz“ im Kurpark. Für die Hann. Mündener Innenstadt sowie Tanzwerder und Doktorwerder gilt die Maskenpflicht montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Gebiete wurden für Duderstadt, Herzberg und Seeburg ausgewiesen.