Verwaltungsgericht Göttingen kippt Verpflichtung zur Einführung "Gelber Tonnen"
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat dem Antrag eines privaten Abfallentsorgers stattgegeben. Dieser wehrte sich gegen die Verpflichtung durch die Stadt Göttingen zur Einführung "Gelber Tonnen" und bekam Recht. Aufgrund des im Dezember 2019 neu in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes hat die Stadt Göttingen per Rahmenvorgabe angeordnet, die Sammlung von Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen ab Januar 2021 mittels "Gelber Tonnen" durchzuführen. Im Innenstadtbereich soll weiter mittels Gelber Säcke entsorgt werden. Ziel der Stadt war es dabei die Anzahl von zerrissenen Säcke zu reduzieren und damit den Entsorgungskomfort zu steigern. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass dem Entsorger durch Anschaffung der Tonnen erhebliche finanzielle Belastungen entstehen würden. Außerdem könne das neue Verfahren aufgrund längerer Fahrzeugeinsätze zu einer Erhöhung von CO2-Emissionen führen.