Geschrieben von Julia Kleine
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Der Volkshochschule Göttingen-Osterode stehen für die Jahre 2016 bis 2019 keine weiteren Fördermittel vom Land Niedersachsen zu. Das hat die 4. Kammer des Göttinger Verwaltungsgerichts entschieden. Nach der Fusion der Volkshochschulen Göttingen und Osterode im Jahr 2015 hatte die neu entstandene Volkshochschule höhere Fördersummen verlangt. Nachdem der für das Land Niedersachsen tätige Bund für freie Erwachsenenbildung das ablehnte, klagte die Volkshochschule gegen diese Entscheidung. Weil die Stadt Göttingen kreisangehörig sei und nach der Fusion auch gemeindeübergreifend tätig werde, sei für sie derselbe Förderfaktor anzuwenden, wie für den durch die Kreisfusion entstandenen Landkreis Göttingen, so die Argumentation der VHS Göttingen-Osterode. Gegenüber der bisher bewilligten Förderung in Höhe von rund einer Million Euro im Jahr ergebe sich ein jährlicher Mehrbetrag von 60.000 Euro. Zudem sei in ähnlichen Konstellationen, etwa in Hildesheim, ähnlich verfahren worden. Das Gericht wies nun die Klage mit der Begründung ab, das ein höherer Berechnungsfaktor nur für die Gebiete außerhalb der Oberzentren vorgesehen sei. Göttingen sei jedoch ein solches Oberzentrum. Gegen die Entscheidung kann die Volkshochschule binnen vier Wochen beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf Berufung stellen.