Zunehmender Missbrauch von Parkausnahmegenehmigungen: Duderstadt verschärft Ermessensrichtlinien
Handwerksbetriebe und Soziale Dienste in Duderstadt müssen künftig neue Regeln einhalten, um Ausnahmegenehmigungen für Halte- und Parkverbote zu bekommen. Zuletzt war die Zahl der Ausnahmegenehmigungen stetig angestiegen, sodass sich eine Unverhältnismäßigkeit mit Blick auf die verkehrsrechtlichen Grundsätze ergeben hat. Oftmals hätte der Verkehrsaußendienst auch einen zunehmenden Missbrauch der Sondergenehmigungen registriert, teilte die Stadt Duderstadt mit. Mit den nun enger gefassten Ermessensrichtlinien werden von Handwerksbetrieben nur noch Fahrzeuge wie Werkstatt- oder Pritschenwagen sowie kleinere LKW anerkannt. Zudem muss seitlich an den Fahrzeugen der Name der Firma zu lesen sein. Im Bereich der Sozialen Dienste gilt die Befreiung zudem nur während der Betreuung von hilfs- oder pflegebedürftigen Personen. Die Genehmigung können anerkannte Alten- und Krankenpflegedienste, Hebammen sowie Physiotherapie- und Massagepraxen beantragen. Die Stadt Duderstadt weist darauf hin, dass die Ausnahmegenehmigungen jedoch sowohl bei Handwerksbetrieben als auch bei Sozialen Diensten nur gelten, wenn in zumutbarer Entfernung während des Arbeitseinsatzes kein anderer Parkplatz gefunden werden könne.