Prozessauftakt wegen Bandendiebstahls in Geschäften und Arztpraxen in Göttingen
Sendung: | Mittendrin Redaktion |
---|---|
AutorIn: | Amelie Retzlaff |
Datum: | |
Dauer: | 01:26 Minuten bisher gehört: 155 |
Manuskript
Text
Im Göttinger Landgericht ist ein neuer Prozess gestartet. Zwei Männern wird vorgeworfen, dass sie von März bis Oktober 2018 mehre Überfälle in der Göttinger Innenstadt begangen haben sollen. Laut Anklageschrift sollen die beiden Teil einer größeren Gruppe gewesen sein, die mehrere Überfälle in Göttingen durchgeführt haben soll. Einer von ihnen sitzt momentan eine Haftstrafe wegen eines anderen Delikts ab. Die beiden Angeklagten werden speziell beschuldigt Arztpraxen, Privatwohnungen, Geschäfte und Räumlichkeiten von Organisationen gezielt aufgebrochen und ausgeraubt zu haben. Dazu sollen sie erst die Eingangstüren aufgehebelt und dann verschiedene Gegenstände erbeutet haben. Sie müssen sich nun für das Aufflexen von Tresoren sowie den Diebstahl von Laptops, Headsets und Kameras verantworten. Zudem wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor, unter anderem auch Spirituosen, Blutdruckmessgeräte, und Briefmarken aus den Räumlichkeiten entwendet zu haben. Zu Beginn des ersten Prozesstages sind noch weitere Anschuldigungen vorgetragen worden. Einer der Angeklagten habe demnach eine Handtasche aus einem parkenden Auto gestohlen. Außerdem werden die mutmaßlichen Täter verdächtigt, aus einer Arztpraxis neben Bargeld und Computerzubehör auch Morphium-Ampullen für den eigen Bedarf gestohlen zu haben. Der Wert der Gesamtbeute soll sich auf ca. 25.000 Euro belaufen. Am 3. Januar soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann wird das ärztliche Gutachten für die beiden Angeklagten erwartet und die erste Zeugin soll vernommen werden.
Zur Verfügung gestellt vom StadtRadio Göttingen
Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt und darf nur für private Zwecke benutzt werden. Jede andere Verwendung (z.B. Mitteilung, Vortrag oder Aufführung in der Öffentlichkeit, Bearbeitung, Übersetzung) ist nur mit Zustimmung der Autorin bzw. des Autors zulässig. Die Verwendung für Rundfunkzwecke bedarf der Genehmigung des StadtRadio Göttingen.