Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung zu „Göttinger-Gruppe“-Komplex
Im sogenannten „Göttinger-Gruppe“ Komplex hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt. In den Verfahren haben 4.500 Anleger der insolventen „Göttinger-Gruppe“, also „Securenta“, über eine Jenaer Anwaltskanzlei Schadenersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfergesellschaften eingereicht. Diese Klagen wurden jedoch zu spät erhoben. Nach Ansicht der Kläger trügen die Wirtschaftsprüfergesellschaften eine Mitschuld, durch die Unterstützung des gescheiterten Anlagesystems. Nachdem das Landgericht bereits tausende Klagen abgewiesen hatte und das Oberlandesgericht in Braunschweig die Auffassung des Göttinger Landgerichts bestätigte, dass etwaige Schadenersatzansprüche der Anleger verjährt seien, wurde nun Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, um die Entscheidung in einer Revision zu prüfen. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerden nun zurück. Begründet wurde dies damit, dass die Anleger bei den Anträgen an die Gütestelle, die Größenordnung der geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichend mitgeteilt hätten. Dies sei aber erforderlich, um den Lauf einer Verjährungsfrist aufzuhalten.