Schwerbehindertenregelung: Göttinger Arbeitsagentur benötigt Daten von Arbeitgebern
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen bis zum 31. März ihre Beschäftigtendaten an die Agentur für Arbeit Göttingen übermitteln. Hintergrund ist eine Regelung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Dieser zufolge müssen Betriebe ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte einstellen. Die Agentur für Arbeit bekräftigt, dass die Frist für die Datenübermittlung nicht verlängert werden kann. Betriebe, die der Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe leisten. Diese wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen eingesetzt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote eines Betriebs. Zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und zur Übermittlung der Daten, stellt die Agentur für Arbeit eine kostenfreie Software zur Verfügung.