Geschrieben von Anja Würfel
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Das Göttinger Verwaltungsgericht hat entschieden: eine Dichtigkeit von 100 Prozent bei Abwasserkanälen ist nicht möglich. Seit vielen Jahren setzt sich die Vereinigung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Göttingen und Umgebung (H+G Göttingen e.V.) dafür ein, das Konzept des flächendeckenden wasser- und wurzeldichten Kanals, welches zu unangemessen hohen Kosten für Grundbesitzer führt, abzuschaffen. In der vergangenen Woche wurde nun das Urteil gesprochen. Die Göttinger Entsorgungsberiebe sind demnach nicht berechtigt, Dichtheitsprüfungen auf privaten Grundstücken vorzunehmen und bei Bedarf eine hundertprozentige Dichtheit zu fordern. Richter Rudolph wies darauf hin, dass es sich aus technischen Gründen niemals ganz vermeiden ließe, dass Grund- und Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanäle eindringe. Bei der Verhandlung stellte sich zudem heraus, dass sich die Stadt Göttingen selbst nicht an die Vorgaben hält, die es von den privaten Grundstückseigentümern verlangte: So wird das eigene Kanalnetz nicht so häufig kontrolliert, wodurch die Stadt die eigenen Anforderungen nicht erfüllen kann. Dies stellt einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass das Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts bundesweit richtungsweisend sein wird für das Vorgehen der Entwässerungsbetriebe auf Privatgrundstücken.