EBR Projektentwicklung GmbH widerspricht Vorwürfen, Fristen bei der Bebauung des ehemaligen IWF-Geländes versäumt zu haben
Die EBR Projektentwicklung GmbH widerspricht Vorwürfen, Fristen bei der Bebauung des ehemaligen IWF-Geländes versäumt zu haben. Hintergrund ist die vergangene Bauausschusssitzung der Stadt. In dieser ist die Vertragsübernahmevereinbarung zwischen der EBR, der Wertgrund AG und der Stadt vorerst abgelehnt worden. Zudem soll die Verhängung von Vertragsstrafen geprüft werden. 2012 hatte die EBR das Grundstück erworben. Durch zahlreiche Einwendungen von Bürgern habe sich das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes jedoch bis ins Jahr 2018 gezogen. Noch sei dieser nicht rechtswirksam, da gegen ihn drei Normenkontrollklagen beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht vorliegen sollen, erklärte die EBR. Erst mit der rechtsverbindlichen Baugenehmigung seitens der Stadt werde das Unternehmen einen Bauantrag stellen. Darauf hätten sich zuvor beide Seiten verständigt. Im vergangenen Jahr hatte die EBR einen Teil des Grundstücks an die Wertgrund AG verkauft. Durch den notariellen Kaufvertrag seien alle Pflichten auf den Käufer übertragen worden, erklärte Göttingens Pressesprecher Dominik Kimyon bereits im Januar. Dazu gehört auch die Schaffung von 30 Prozent günstigem Wohnraum. Dass vorerst keine Wohnungen gebaut werden können, sieht die EBR in der Verantwortung des Bauausschusses, da ein nun angestrebter Rechtsstreit den Baubeginn noch weiter verzögern würde.