Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an einem vom „StadtRadio Göttingen 107,eins“ (im folgenden StadtRadio Göttingen) veranstalteten Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an:
1. Die Teilnahme bei den Gewinnspielen beim StadtRadio Göttingen ist unentgeltlich. Bei der Teilnahme fallen nur die Telefonkosten an, die nur der/die Teilnehmer/in selbst beeinflussen kann. Das StadtRadio Göttingen verwendet für die Annahme von Anrufen beim Gewinnspiel zum einen ausschließlich Festnetznummern aus dem Ortsnetz Göttingen. Das StadtRadio Göttingen empfiehlt den Teilnehmern am Gewinnspiel den Anruf aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen liegen die Verbindungskosten i.d.R. über denen aus dem deutschen Festnetz. Zum anderen wird für die Annahme von Gewinnspielen die email-Adresse „gewinnspiel@stadtradio-goettingen.de“ genutzt. Sofern für die Gewinnspielteilnahme on air ein Kennwort genannt wird, ist dieses bei der Teilnahme durch Anruf oder email zu nennen.
2. Der/die Gewinner/in hat nur einen Anspruch auf den on-air bekannt gegebenen Gewinn. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind ca.-Angaben, für deren Richtigkeit das StadtRadio Göttingen keine Haftung übernimmt.
3. Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein/e Teilnehmer/in das Gewinnspiel manipuliert hat, sich z.B. unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.
4. Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übertragung von Nutzungsrechten erhält der/die Teilnehmer/in keine Aufwendungen, insbesondere keine Honorar- oder Lizenzgebühren.
5. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden unter allen Teilnehmenden durch eine Zufalls-Ziehung ermittelt. Bei Gewinnspielen ohne Verlosung, bei denen eine begrenzte Zahl von Gewinnen (etwa vier Kinokarten) an eine on air vorgegebene Zahl von Teilnehmenden abgegeben wird (etwa die ersten beiden Anrufer) gewinnen die entsprechenden Anrufer, die nach der on air-Bekanntgabe der Festnetznummer im StadtRadio Göttingen angerufen haben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Am Gewinnspiel teilnehmen können natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle festen und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StadtRadio Göttingen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sponsoren einschließlich der jeweiligen Angehörigen.
7. Die gewonnenen Preise können im StadtRadio Göttingen abgeholt werden. Preise, die innerhalb von vierzehn Tagen nach der Verlosung nicht abgeholt worden sind, verfallen und werden nicht durch einen Geldwert ersetzt. Ggf. liegen Karten für Veranstaltungen (etwa: Kino, Theater oder Konzerte) an der Abendkasse am Veranstaltungsort zur Abholung bereit. Hier verfallen Preise/Karten, die nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Sie werden nicht durch einen Geldwert ersetzt.