Geschrieben von Benita Heukamp
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Die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim aus dem September 2021 ist ungültig. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen wurde nun durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt und ist damit rechtskräftig und unanfechtbar. Ende Februar gab das Göttinger Verwaltungsgericht einer Klage statt, die die Gültigkeit der Wahl in Frage stellte. Demnach habe die Amtsinhaberin Franziska Schwarz während des Wahlkampfs ihr als kommunale Amtsträgerin geltendes Neutralitätsgebot verletzt. In den fünf Wochen unmittelbar vor der Wahl habe sie in 15 Dörfern „Gespräche über den Gartenzaun“ geführt. Mit diesen habe sie Werbung für ihre Wiederwahl gemacht und damit das Ergebnis der Wahl nicht unwesentlich beeinflusst. Indem die Bürgermeisterin ihre Neutralitätspflicht missachtet habe, habe sie auch das verfassungsrechtliche Gebot der Freiheit der Wahl nicht eingehalten. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hatten die Bürgermeisterin und der Rat der Stadt Bad Gandersheim eine Zulassung auf Berufung beantragt, die nun zurückgewiesen wurde.