Rhumequelle: Vorkaufsrecht des LK Göttingen ist rechtswidrig
Das Vorkaufsrecht für die Rhumequelle bei Rhumspringe durch den Landkreis Göttingen ist rechtswidrig. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Göttingen. Das Gericht hat damit der Klage eines Mannes aus Duderstadt gegen den Landkreis Göttingen stattgegeben. Der Kläger hatte im Oktober 2020 ein Grundstück erworben, das auf den Gebieten der Gemeinde Rhumspringe und der Stadt Herzberg liegt und auf dem sich der Quelltopf der Rhumequelle befindet. Der Landkreis Göttingen hatte daraufhin sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausgeübt. Das war laut Gerichtsurteil rechtswidrig. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis Göttingen kann beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Wie es nun mit der Rhumequelle weitergeht, ist weiterhin unklar.