Bezahlkarte im LK Göttingen erfüllt Vorgaben des Bundes
Bei der Bezahlkarte, die im August im Landkreis Göttingen eingeführt wurde, handelt es sich nicht um eine individuelle Lösung für die Region. Stattdessen erfüllt die Karte alle Vorgaben, die durch Bundesrat und Bundestag verabschiedet worden sind. Das stellt der Landkreis Göttingen in einer Mitteilung klar. Vergleichbare Systeme wurden bereits in weiteren Städten und Landkreisen eingeführt, so der Landkreis. Die hier benutzte Bezahlkarte unterscheide sich dahingehend, dass sie bereits eine Bargeldbegrenzung von 50 Euro pro volljähriger Person aufweist. Dies sei von Seiten des niedersächsischen Innenministeriums nicht beanstandet worden. Vielmehr sei derzeit im Gespräch, die Begrenzung auch landesweit verbindlich einzuführen. Der Landkreis Göttingen arbeitet seit dem Herbst des letzten Jahres an der Wiedereinführung der Bezahlkarte. Bis 2020 hatte es schon eine gegeben. Die Zwischenlösung in den Folgejahren – eine Abwicklung über Schecks – sei mit einem erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden gewesen. Seit August wurden im Landkreis rund 20 der Bezahlkarten ausgegeben.