Geschrieben von Nico Mader
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Auf einer Baustelle in Bad Lauterberg hat der Zoll zwei ausländische Personen ohne Arbeitserlaubnis entdeckt. Die beiden Männer legten den Zollmitarbeitern bosnisch-herzegowinische Aufenthaltstitel vor, eine deutsche Arbeitsgenehmigung konnten sie jedoch nicht vorweisen. Deshalb mussten sich die betroffenen Arbeiter einem Ordnungswidrigkeitsverfahren stellen. Über die weiteren Maßnahmen gegenüber den Arbeitern, entscheidet die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen. Gegen den slowenischen Arbeitgeber der beiden Männer ermittelt der Zoll gesondert.