Geschrieben von Benita Heukamp
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Der Landkreis Göttingen verbietet den Verkauf der sogenannten „Hot Chips“. Durch die erlassene Allgemeinverfügung soll die Gesundheit der Verbraucher*innen geschützt werden. Nach Angaben des Landkreises waren die Chips in der Region bisher über entsprechende Automaten und in Supermärkten verfügbar. Zwar gebe es eine Altersbeschränkung für den Erwerb der Hot Chips, diese sei in den Supermärkten aber überwiegend vernachlässigt worden. Bekannt geworden sind die Chips insbesondere durch die „Hot Chip Challenges“ in den sozialen Medien, die in erster Linie Jugendliche ansprechen sollen. Hintergrund für das Verbot sind die gesundheitlichen Folgen, die der Verzehr der Chips herbeiführen kann: Dazu zählen Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck, brennende Augen und gereizte Schleimhäute. Dabei können die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch lebensbedrohlich werden. Vereinzelt habe der Verzehr bereits zu ärztlichen Noteinsätzen geführt. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte die Chips bereits als gesundheitsschädlich eingestuft. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor den Chips.