Jahrgänge 1965 bis 1970: Führerschein-Umtausch bis 19.01.2024
Um weiterhin mit einer gültigen Fahrerlaubnis zu fahren, müssen alte Führerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfrist für Bürger*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 ist bereits abgelaufen, der alte Führerschein ist nicht mehr gültig. Der Landkreis Göttingen weist darauf hin, dass bei Verkehrskontrollen ein Bußgeld droht. Menschen aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 haben noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit, den alten Führerschein zu tauschen. Vor 1953 Geborene sind von dem Umtausch derzeit noch nicht betroffen. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen appelliert, sich rechtzeitig um den Umtausch zu kümmern, um Verzögerungen bei der Ausstellung zu vermeiden. Beantragt werden kann der neue Führerschein ohne vorherige Terminvereinbarung in den Führerscheinstellen in Göttingen und Osterode am Harz. Sollte der alte Führerschein nicht in einem der beiden Orte ausgestellt worden sein, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorgelegt werden. Diese lässt sich telefonisch beantragen.