Geschrieben von Anneke Borcherding
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Göttinger Hochschullehrer in Teilen aufgehoben. Das gab der BGH in einer Mitteilung bekannt. Das Landgericht Göttingen hatte den Angeklagten im März vergangenen Jahres unter anderem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Revision ein. Wie das Landgericht Göttingen feststellte, hat der Hochschullehrer unter anderem eine Doktorandin mit einem Bambusstock geschlagen. Zuvor erklärte er ihr, dass es sich um Bestrafungen für angebliche Verfehlungen handele. Nachdem die Betroffene dies ablehnte, drohte der Angeklagte ihr damit, dass ihr Promotionsvorhaben nicht mehr von ihm betreut und die Zusammenarbeit mit ihr beendet wird. In zwei weiteren Fällen kündigte er diese Konsequenzen nicht mehr ausdrücklich an. Die Betroffene ließ die Schläge aus Angst vor den bereits in Aussicht gestellten finanziellen und beruflichen Folgen auch in den letztgenannten Fällen über sich ergehen. Der BGH verwies die Sache in diesem Umfang für eine neue Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Göttingen zurück. In den zwei genannten Fällen hätte das Landgericht die Tathandlung auch hinsichtlich einer impliziten Drohung würdigen müssen. Das Landgericht Göttingen hat nun den Auftrag, ein neues Urteil festzusetzen.