Geschrieben von Benita Heukamp
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Der Landkreis Göttingen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus Fließgewässern und dem Grundwasser beschränkt. Durch die anhaltende Trockenheit seien die Wasserstände in den Fließgewässern derzeit zu niedrig, so der Landkreis in einer Mitteilung. Auch seien die Böden zu trocken, eine Grundwasserneubildung könne nicht stattfinden. Da von einer weiteren Verringerung der Wasserstände auszugehen ist, tritt die Verfügung sofort in Kraft. Bis Ende September ist jegliche Wasserentnahme aus Fließgewässern mittels technischer Pumpvorrichtungen untersagt. Ausnahmen bestehen nur, wenn eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde vorliegt, die die Einhaltung eines Mindestwasserstandes vorschreibt. Die Grundwasserentnahme aus privaten Brunnen mittels technischer Pumpvorrichtungen für Bewässerungszwecke ist in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr untersagt. Der zeitliche Rahmen soll eine Bewässerung zu den heißesten Stunden des Tages verhindern und einen sparsamen Umgang mit dem Wasser fördern. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht für die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz und nicht für Flächen des landwirtschaftlichen und gewerblichen Pflanzenbaus.