Flugverbot für Drohnen über dem gesperrten Göttinger Schützenplatz
Über dem Sperrgebiet am Göttinger Schützenplatz dürfen ab sofort keine Drohnen mehr fliegen. Das teilte die Stadt Göttingen mit. Mit dem Flugverbot über dem Gebiet soll sichergestellt werden, dass die Vorbereitungsarbeiten für den Einsatz zur Kampfmittelbeseitigung am 25. März vor Ort störungsfrei laufen können. Nach Angaben der Stadt hatte es bei technischen Vorerkundungen im vergangenen Juli Drohnen gegeben, die damals sehr tief geflogen waren. Dies stelle eine Gefahr für die Fachleute vor Ort und für deren reibungslose Fortsetzung der Arbeit dar, unter anderem dadurch, dass es sie in der notwendigen Konzentration stören könnte. Für eine Missachtung des Flugverbots für Drohnen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Das gesperrte Gebiet reicht östlich der Leine vom Schützenplatz über die S-Arena bis zum Ufer südlich der Kleingartenanlage Auf der Masch. Auf der westlichen Leineseite ist der Uferbereich inklusive Radweg ab Godehardstraße bis Höhe Kleingartenanlage gesperrt. Das gilt auf diesem Abschnitt auch für die Leine selbst.