Stadt Göttingen verhängt Böllerverbot zu Silvester in Göttinger Innenstadt
In der Göttinger Innenstadt herrscht zum Jahreswechsel erneut ein Böllerverbot. Das gab die Stadt Göttingen bekannt. Verboten sind alle Feuerwerke der Kategorie F2. Diese sind auf den Verpackungen mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen. Das Böllerverbot greift innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall selbst bis zu dem Albani-Parkplatz. Ein Verstoß gegen das Verbot gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Stadt Göttingen und die Polizeiinspektion Göttingen werden aus diesem Grund bereits ab dem frühen Nachmittag des 31. Dezembers Kontrollen durchführen. Ziel der Streifen soll es aber in erster Linie sein, zu informieren und dadurch präventiv zu wirken. Bei Verstößen werden gegebenenfalls Verwarnungsgelder festgesetzt und die Böller beschlagnahmt. Neben dem Innenstadtbereich dürfen die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ebenfalls nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern gezündet werden. Auch zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie zu Kirchen ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten. Erstmals wurde das Böllerverbot für die Göttinger Innenstadt im Jahr 2016 verfügt. In den letzten Jahren wurde es nach Angaben der Stadt weitgehend eingehalten.