Untere Naturschutzbehörde empfiehlt für Blühmischungen Saatgut von heimischen Pflanzen
Blühflächen verschönern Gärten, Parks und Ackerflächen und können zum Artenschutz von Wildbienen und anderen Insekten beitragen. Wie die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim mitteilt, ist dieser Nutzen jedoch je nach Saatgutmischung unterschiedlich groß. Während Insekten an heimische Arten gut angepasst sind und diese zum Überleben benötigen, beinhalten herkömmliche Blühmischungen häufig nicht-heimische Arten, etwa aus Nordamerika. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt daher, beim Kauf darauf zu achten, dass es sich um Saatgut für heimische Pflanzen handelt. Das sind zum Beispiel wilde Möhre, gelbe Resede oder rote Lichtnelke. Seit 2020 ist in der freien Landwirtschaft nur noch Saatgut für einheimische Wildpflanzen erlaubt. Die Land- und Forstwirtschaft sowie Privatpersonen betrifft diese Regelung jedoch nicht.