Geschrieben von Steffen Hackbarth
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Acht Landkreise aus Niedersachsen haben bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerde erhoben. Das gab der Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg in der vergangenen Woche bekannt. Die acht Landkreise, unter denen sich auch der Landkreis Northeim befindet, sehen ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht verletzt. So seien sie etwa quasi dazu verpflichtet gewesen, Schulden aufzunehmen, um die kommunalen Folgen des Ukraine-Krieges, wie etwa die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, zu bewältigen. Dies verstoße gegen die Finanz- und Haushaltsautonomie. Darüber hinaus sei der Gesetzgeber nicht seinen verfassungsrechtlichen Pflichten nachgekommen, die Kommunen mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Grundlage ist § 182 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Regelungen für die kommunale Haushaltswirtschaft zur Bewältigung der Folgen einer epidemischen Lage auch auf diesen Fall anwendet. Die Landkreise machen einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot aus, da unklar bleibe, welche kommunalen Ausgaben unter diese Sonderregelung fielen. Ebenso seien die betroffenen Landkreise nicht durch den Niedersächsischen Landkreistag am Gesetzgebungsverfahren beteiligt worden. Der Niedersächsische Landtag und die Landesregierung haben nun Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu beziehen.