Stadt Göttingen bringt Allgemeinverfügung zur Impfpflicht auf den Weg
Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen hat eine Allgemeinverfügung zur Impfpflicht erlassen. Demnach müssen besonders schutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Mitarbeitende melden, die keine Nachweise über eine erfolgte Corona-Schutzimpfung oder Corona-Genesung vorlegen. Wie die Stadt Göttingen mitteilte, erfolgt die Meldung online über ein Landesportal. Die Corona-Impfpflicht gilt ab kommenden Dienstag bundesweit für alle, die in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen tätig sind. Ziel der Maßnahme ist es, vor allem jene zu schützen, die in den Einrichtungen betreut oder behandelt werden.