Niedersächsisches Innenministerium: Zeigen des „Z“-Symbols wird strafrechtlich verfolgt
Das öffentliche Zeigen des „Z“-Symbols soll konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Das gab das niedersächsische Innenministerium am Freitag in einer Pressemeldung bekannt. Beim russischen Überfall auf die Ukraine ist auf russischen Militärfahrzeugen vielfach ein „Z“ mit weißer Farbe aufgemalt. Zu der genauen Bedeutung des Symbols gibt es unterschiedliche Einschätzungen. In der deutschen Öffentlichkeit ist das Symbol ungeachtet dessen zur Chiffre geworden, um Zustimmung zum russischen Angriffskrieg auszudrücken. Um dagegen vorzugehen stützt sich das Innenministerium auf Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Der besagt, dass, wer eine Straftat in einer Weise billigt, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, mit Freiheitsstrafe rechnen kann. Das Innenministerium habe daher die Polizeibehörden angewiesen, entsprechende Verdachtsfälle konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Die letztgültige Einschätzung, ob das zeigen eines „Z“-Symbols eine Straftat nach Paragraph 140 darstellt, ist allerdings weder Sache des Innenministeriums noch der Polizei, sondern der Gerichte.