Geschrieben von Julia Kleine
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In Göttingen ist die Maskenpflicht angepasst worden. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt ab heute nur noch auf dem Wochenmarkt zu dessen Öffnungszeiten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Göttinger Gesundheitsamt erlassen. In Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode gilt die Maskenpflicht unverändert weiter ebenfalls auf den jeweiligen Gebieten der dortigen Wochenmärkte zu deren Öffnungszeiten. Das Gesundheitsamt empfiehlt jedoch unabhängig von den genannten Bereichen immer dann eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Abstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können.