Impfpflicht im Gesundheitswesen: Land Niedersachsen schaltet Internetportal frei
Im Zusammenhang mit der gestern in Kraft getretenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist heute ein Internetportal des Landes freigeschaltet worden, auf dem Unternehmen und Einrichtungen Mitarbeitende melden müssen, die keine Nachweise über eine erfolgte Impfung oder Genesung vorlegen. Das teilte die Stadt Göttingen mit. Für das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende habe die Impfpflicht keine großen Auswirkungen, die meisten Mitarbeitenden hätten sich bereits früh für eine Impfung entschieden, erklärte der medizinische Geschäftsführer Michael Karaus im StadtRadio-Interview: „Die Impfbereitschaft ist ja in der gesamten Belegschaft extrem groß. Und ganz wenige haben sich dann auch nach Veröffentlichung dieser Impfpflicht zusätzlich dann bereit erklärt, sich impfen zu lassen und ein paar wenige möchten einfach nicht geimpft werden. Aber es hat sich jetzt nicht grundsätzlich was durch diese Impfpflicht geändert.“ Die Corona-Impfpflicht gilt für alle, die in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen tätig sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ab heute belegen, dass sie entweder bereits zweifach geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind – oder dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.