Corona: Übergangsregelung in Niedersachsen
Auf Beschluss des Bundes werden die Möglichkeiten der Länder, Coronaverordnungen zu erlassen, künftig stark eingeschränkt. Ab dem 3. April können präventive Schutzmaßnahmen nur noch punktuell angeordnet werden. Bis dahin hat das Land Niedersachsen eine sogenannte Übergangsregelung verabschiedet. Demnach bleiben bis zum 2. April folgende Schutzmaßnahmen in Kraft: Die bisherigen Vorgaben zur Maskenpflicht und die jetzt geltenden Verordnungen für die 2Gplus-, 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen. In Kraft bleiben auch die Regelungen zu den Abstandsgeboten und die Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen. Ab dem vergangenen Samstag gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage mehr für Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Auch für Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen gibt es keine Grundlage mehr. Ebenfalls müssen Einrichtungen mit Publikumsverkehr künftig keine Corona-Warn-App mehr bereitstellen. Die Regelungen zum Infektionsschutz in Sammelunterkünften für Personal entfallen ebenso. Das betrifft insbesondere landwirtschaftliche Betriebe.