Oberwaltungsgericht Lüneburg kippt Obergrenze für Versammlungen im Freien
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Obergrenze bei Versammlungen im Freien außer Kraft gesetzt. Bisher galt eine Obergrenze von 500 Personen. Diese Grenze ist vom Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Verordnung eingeführt worden. Die Obergrenze galt ab der Warnstufe 3 pauschal für alle Veranstaltungen unter freiem Himmel. Mit dem Beschluss des Oberwaltungsgerichtes wird diese Regelung nun nicht mehr angewendet. Zugleich weist das OVG aber darauf hin, dass Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen nach wie vor vom örtlichen Gesundheitsamtes genehmigt werden müssen. In einem Statement hatte die Niedersächsische Landesregierung betont das Urteil zu respektieren, zumal die Regierung selber geplant habe in Kürze entsprechende Lockerungen vorzunehmen. Durch das Gerichtsurteil sei das nun um wenige Tage vorgezogen worden.