Geschrieben von Nikita Makarov
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Zur Jahreswende 2022/23 gilt in der gesamten Göttinger Innenstadt ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Das Verbot gilt für alle Bereiche innerhalb der Wallanlagen und auch auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes am 31. Dezember 2022, sowie am 1. Januar 2023. Für die restlichen Tages des Jahres gilt ohnehin ein grundsätzliches Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Bei Verstoß gegen das „Böllerverbot“ ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Die Stadt Göttingen und die Polizei Göttingen werden entsprechende Kontrollen durchführen. Die Polizeistreifen am 31. Dezember sollen vor allem die Bevölkerung über das Verbot informieren und entsprechend präventiv wirken. Das Verbot gilt außerhalb der Innenstadt auch innerhalb von 200 Metern Entfernung zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen.