Niedersächsische Staatsanwaltschaften bearbeiten vermehrt Verfahren im Bereich Hasskriminalität
Das niedersächsische Justizministerium verzeichnet steigende Fallzahlen im Bereich der Hasskriminalität. Das geht zumindest aus der Anzahl der Verfahren hervor, die niedersächsische Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr in diesem Bereich bearbeitet haben. Wurden 2019 noch insgesamt 697 Verfahren bearbeitet, waren es 2020 schon 778 und 2021 dann 1.208 Verfahren. Bei 364 dieser 1.208 Verfahren habe ein fremdenfeindlicher Hintergrund bestanden. Eine herausragende Rolle bei der Erfassung von Hasskriminalität spielt die Göttinger Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN). Sie wurde im Juni des vergangenen Jahres gegründet und hat in diesen Tagen ihr 1000. Verfahren bearbeitet. Die Anzeige von Hasskriminalität ist aber nicht nur bei der Göttinger Zentralstelle möglich. Solche Anzeigen nehmen alle niedersächsischen Staatsanwaltschaften entgegen. Hasskriminalität ist keine bestimmte Tat, es handelt sich dabei vielmehr um die Begleitumstände einer Tat. Als Hasskriminalität werden Straftaten gewertet, bei denen sich Anhaltspunkte ergeben, dass sie sich deswegen gegen eine Person richten, weil dieser Person bestimmte Merkmale unterstellt werden, oder sie diese tatsächlich aufweist, wie beispielsweise Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung und oder Identität, Weltanschauung, politische Haltungen und psychische oder physische Erkrankungen.