Geschrieben von Tanita Schebitz
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Die Polizei Göttingen weist Vorwürfe zurück, bei der Bombenräumung am 7. Oktober unverhältnismäßig hart gegen Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in der Leonard-Nelson-Straße vorgegangen zu sein. Hintergrund ist, dass nach Aussage eines Anwohners keine klare Information darüber vorlag, ob das betreffende Wohnhaus in der Leonard-Nelson-Straße im Evakuierungsradius gelegen habe oder nicht, und ob dieses dann entsprechend hätte verlassen werden müssen. Gegen 21 Uhr hätten Beamtinnen und Beamte der Polizei dann bei den verbliebenen Personen im Haus geklingelt, um die Evakuierungsmaßnahmen durchzusetzen. Bei nicht sofortigem Öffnen der Tür sei dazu übergegangen worden, diese aufzubrechen. Die Polizei Göttingen weist die Vorwürfe eines unverhältnismäßigen Vorgehens zurück: Es sei schon früh ersichtlich gewesen, dass das entsprechende Wohngebäude in der Leonard-Nelson-Straße im Evakuierungsradius gelegen habe, heißt es in einer Stellungnahme. Die Einsatzkräfte hätten die Aufgabe gehabt, Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen. Ein Fehlverhalten sei nicht zu erkennen, das Vorgehen der Beamt*innen sei bei einer akuten Gefahrenlage das übliche gewesen. Zudem läge bisher keine Kenntnis von einer Anzeige gegen die Einsatzkräfte der Polizei vor.