Nachtragshaushalt des Landkreises Göttingen für 2021 genehmigt
Der Nachtragshaushalt des Landkreises Göttingen für das Jahr 2021 ist genehmigt und tritt ab dem 19. Mai in Kraft. Das niedersächsische Innenministerium hat unter anderem einer Kreditaufnahme von 4,9 Millionen Euro, den Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von 36,1 Millionen Euro sowie den Hebesätzen für die Kreisumlage uneingeschränkt zugestimmt. Landrat Bernhard Reuter sagte, der Nachtragshaushalt sei besonders von der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Unterstützung der Gemeinden bei den Aufgaben der Kinderbetreuung geprägt. Es werde damit ein Signal der fiskalischen Stabilität und kommunalen Solidarität gegeben. Zudem endet der im Jahr 2013 mit dem Land Niedersachsen geschlossene Zukunftsvertrag, da nun erstmals eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises durch das Innenministerium festgestellt werden konnte.