Geschrieben von Tanita Schebitz
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Wie die Göttinger Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta mitteilte, hat das Land Niedersachsen die Maximalförderung für Sportvereine verdoppelt. Die Vereine seien durch pandemiebedingte Mitglieder- und Einnahmeverluste im Moment besonders belastet. In Absprache mit dem Landessportbund habe das Land nun die Ausgangsrichtlinie so angepasst, dass gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung geltend machen können. Der Betrag ist bei 100.000 Euro gedeckelt. Anspruch auf die Förderung haben Vereine, wenn sie durch Liquiditätsengpässe wegen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.