Gehaltszulagen für MitarbeiterInnen von Studentenwerken möglicherweise unzulässig
Das niedersächsische Wissenschaftsministerium prüft derzeit, ob die niedersächsischen Studentenwerke unzulässige Gehaltszulagen an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen bzw. gezahlt haben. Medienberichten zufolge gehe es um „hunderte fragwürdige Zulagen“, die sich zwischen 75 und 770 Euro monatlich bewegen sollen. Die Zahlungen sollen etwa zur Deckung höherer Lebenshaltungskosten oder zur Bindung von Fachkräften gewährt werden, was tarifvertraglich strittig sein soll. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. wendete sich nun an das Studentenwerk Göttingen und bat um Aufklärung, für welche konkreten Zwecke Gehaltszulagen gewährt werden, wie diese begründet werden und wie viele Bedienstete begünstigt sind. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Göttinger Studentenwerks, Jörg Magull, habe die Berichterstattung mit großem Erstaunen und Verwunderung zur Kenntnis genommen, hieß es in einer Mitteilung gegenüber dem StadtRadio. Bis jetzt seien dem Studentenwerk die Rechtsgrundlage, die Prüfungsschwerpunkte und die Prüfungsziele bei der Prüfung des MWK zu den Zulagen bei den Studentenwerken nicht bekannt. Magull kündigte an, die ausführliche Berichterstattung zum Anlass zu nehmen, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen. Weil es sich um ein schwebendes Verfahren handele, könne er zum jetzigen Zeitpunkt keine tiefer gehende Stellungnahme abgeben.