Göttinger Verwaltungsgericht stoppt Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
Das Göttinger Verwaltungsgericht hat die Ausweisung eines vorbestraften türkischen Staatsangehörigen aus Göttingen vorläufig gestoppt und als rechtswidrig bezeichnet. Damit hat es einem eingereichten Eilantrag auf Rechtsschutz des Betroffenen stattgegeben. Vor rund einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits eine Abschiebeanordnung aufgehoben. Diese hatte das Niedersächsische Innenministerium zuvor verfügt und diese damit begründet, dass der Antragssteller sich durch Kontakt zur radikal-salafistischen Szene radikalisiert habe. Dafür, dass es sich bei dem Mann um einen islamistischen Gefährder handele, sah das Bundesverwaltungsgericht jedoch keine hinreichenden Tatsachen. Die Stadt Göttingen schob den in Deutschland geborenen Mann dennoch ab, weil er bereits straffällig geworden war und erklärte dazu, dass er eine Gefahr darstelle. Anders als die Stadt Göttingen ordnet das Verwaltungsgericht das Bleibeinteresse des Mannes jedoch als höher ein als das Ausweisungsinteresse. Zwar räumte das Gericht einen Ausweisungsanlass ein, da der Mann bereits straffällig war und auch künftig Straftaten begehen könnte. Allerdings sei er in Deutschland geboren und habe seit 2006 ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Hinzu kommt, dass auch seine türkischstämmige Familie sowie ein minderjähriges Kind, das die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, in Deutschland leben. Die Stadt Göttingen kann noch bis zum kommenden Montag gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.