Verwaltungsgericht Göttingen weist Klage gegen BFE Beamten ab
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat eine Klage gegen einen Beamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) abgewiesen. Geklagt hatte ein Mann, der im Juli 2016 an einer Großdemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes als Gegenveranstaltung zu einer Versammlung des damaligen "Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen" teilgenommen hatte. Die Einsatzkräfte der BFE waren in den Versammlungsbereich vorgedrungen nachdem sie mit Gegenständen beworfen worden seien – entsprechendes Wurfmaterial habe somit sichergestellt werden sollen. Der Kläger begründete seine Klage damit, dass er sich in seiner Versammlungsfreiheit eingeschränkt gefühlt hatte und habe deswegen auf eine Feststellung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der BFE geklagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen sah dies nicht als gegeben an, weshalb die Klage abgewiesen wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.