Bezugsberechtigte können Lernförderungsmaßnahmen für ihre Kinder beantragen
Die Stadt Göttingen weist darauf hin, dass Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag, Wohnheld oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz beziehen, kostenfrei Lernförderungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Diese ist für maximal zwei Fächern und jeweils maximal zwei Unterrichtsstunden pro Woche möglich. Um die Lernförderung zu erhalten, reicht laut Angaben der Stadt ein Formloser Antrag bei der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter. Göttingens Sozialdezernentin Petra Broistedt erklärte, man wolle somit erreichen, dass jedes Kind zu den herausfordernden Zeiten der Pandemie und des Home-Schooling die Unterstützung bekommt, die es benötigt. Den Eltern werde es mit der Möglichkeit des formlosen Antrages dabei so leicht wie möglich gemacht, die Hilfe schnell und unbürokratisch zu erhalten. Eine bewilligte Lernförderung gilt dann vorerst für sechs Monate.