Weihnachts- und Neujahrsruhe bis 15. Januar verlängert
Die sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe ist für Niedersachsen bis zum 15. Januar verlängert worden. Das gab die niedersächsische Landesregierung bekannt. Damit gelten die Regeln der Warnstufe 3 für die kommenden drei Wochen. Neu hinzugekommen sind strengere Kontaktbeschränkungen, die seit heute gelten. So dürfen ab dem 27. Dezember nur noch zehn Personen bei privaten Feiern zusammenkommen. Für Ungeimpfte gelten weitaus strengere Vorschriften, sie dürfen, neben den Personen des eigenen Haushaltes, nur mit maximal zwei weiteren Personen zusammenkommen, die aber ebenfalls aus einem gemeinsamen Haushalt stammen müssen. Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht Impfen lassen können, sie werden aber bei der Berechnung der maximalen Teilnehmerzahl von Treffen mitgezählt. Kinder unter 14 Jahren werden bei beiden Berechnungen nicht mitgezählt. Auch die 3G Regel im Öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen.