Geschrieben von Julia Kleine
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Ab morgen werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen befreit, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten. Das geht aus einem heute veröffentlichten Beschluss der niedersächsischen Landesregierung hervor. Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Außerdem solle die Regelung darüber hinaus die stark beanspruchten Testkapazitäten entlasten. Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen müssen auch nach einer erfolgten Auffrischungsimpfung weiterhin einen negativen Testnachweis erbringen. (Dieser Text wurde um 16:55 Uhr aktualisiert.)