Geschrieben von Anja Würfel
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Nicht gekennzeichnete Abfallbehälter werden von der Abfallwirtschaft Göttingen künftig nicht mehr geleert. Wenn Abfallbehälter weder Chip noch Behälteretikett aufweisen, bleiben diese bei der Abfuhr ungeleert stehen. Die Entsorgung von nicht angemeldeten Abfallbehältern würde zu Lasten der Gebührenzahler gehen, so der Landkreis Göttingen. Alle Abfallbehälter müssen sowohl einen Chip als auch ein Etikett aufweisen. Dies betrifft Papiertonnen, Komposttonnen sowie Restabfallbehälter. Auf dem Behälteretikett sind Grundstück, Behältergröße und Abfallart vermerkt. Der Chip ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des Abfallbehälters zum Grundstück. Die Müllfahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, die den Chip erkennt. Bei der Leerung meldet das Erkennungssystem am Müllfahrzeug den Verlust des Chips. Der Abfallbehälter wird dennoch geleert; er erhält dann einen orangefarbenen Anhänger mit dem Hinweis, dass er nicht mit einem Chip versehen ist. Diese Abfallbehälter müssen ausgetauscht und durch einen Abfallbehälter mit Chip ersetzt werden.